BAG - Urteil vom 28.12.1955
2 AZR 496/54
Normen:
ZPO § 322 § 565 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 322 ZPO
Vorinstanzen:
LAG München, vom 29.09.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 444/54 II

Arbeitsgerichtsverfahren: Entgegenstehende Rechtskraft, Rechtsschutzbedürfnis, Kageabweisung

BAG, Urteil vom 28.12.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 496/54

DRsp Nr. 2007/23024

Arbeitsgerichtsverfahren: Entgegenstehende Rechtskraft, Rechtsschutzbedürfnis, Kageabweisung

»1. Die Rechtskraft ist von Amts wegen zu beachten. Sie ist ein Prozeßhindernis. 2. Das Rechtsschutzbedürfnis ist Prozeßvoraussetzung. Sein Fehlen verbietet eine Sachabweisung. 3. Eine Klage kann nicht gleichzeitig als unzulässig und als unbegründet abgewiesen werden. 4. Das Berufungsgericht kann eine Prozeßabweisung durch eine Sachabweisung ersetzen. Ermittlung der Art der Abweisung aus den Urteilsgründen. Keine Bindung nach § 565 ZPO in einem späteren Prozeß. 5. Objektive Begrenzung der Rechtskraftwirkung durch die dem Gericht bekanntgewordenen Tatsachen bei Schadensersatzansprüchen wegen angeblich unberechtigter Entlassung und wegen Nichterfüllung verschiedener Zusagen.«

Normenkette:

ZPO § 322 § 565 Abs. 2 ;

Hinweise:

Anmerkung: Pohle, AP Nr. 1 zu § 322 ZPO