LAG Düsseldorf, vom 14.03.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 676/73
Arbeitsgerichtsverfahren: Entscheidung über unselbständige Anschlußberufung
BAG, Urteil vom 20.02.1975 - Aktenzeichen 2 AZR 168/74
DRsp Nr. 2007/24752
Arbeitsgerichtsverfahren: Entscheidung über unselbständige Anschlußberufung
»1. Über eine unselbständige Anschlußberufung kann nicht durch Teilurteil vorweg entschieden und die Entscheidung über die Berufung dem Schlußurteil vorbehalten werden.2. Verstößt ein Landesarbeitsgericht gegen diesen Grundsatz, so ist dieser Verfahrensmangel in der Revisionsinstanz auch ohne Verfahrensrüge zu beachten (im Anschluß an RGZ 159, 293 [295] und BGHZ 16, 71 [74].«