BAG - Urteil vom 26.05.1955
2 AZR 66/53
Normen:
ArbGG (1953) § 69 Abs. 3 § 72 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 6 zu § 69 ArbGG 1953
BAGE 2, 26
JZ 1955, 549
NJW 1955, 1128
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 21.10.1953 - Vorinstanzaktenzeichen Sa 423/51

Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze für die Zulassung der Revision

BAG, Urteil vom 26.05.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 66/53

DRsp Nr. 2007/23113

Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze für die Zulassung der Revision

»1. Eine offensichtlich entgegen dem Gesetz erfolgte Zulassung der Revision ist unbeachtlich; die auf Grund einer solchen fehlerhaften Zulassung eingelegte Revision ist unstatthaft und daher als unzulässig zu verwerfen. 2. Zweifel des Landesarbeitsgerichts an der Richtigkeit seiner Beurteilung der Rechtslage allein begründen die Zulassung der Revision noch nicht. 3. Zweifel des Landesarbeitsgerichts an der Geltung oder Auslegung einer Rechtsnorm begründen an sich noch nicht die grundsätzliche Bedeutung; erforderlich ist hierzu vielmehr, daß die vom Landesarbeitsgericht entschiedene Rechtsfrage über den entschiedenen Einzelfall hinaus das Interesse der Gesamtheit an der Einheit und Fortentwicklung des Rechts berührt. 4. Die grundsätzliche Bedeutung kann auch auf wirtschaftlichem Gebiete liegen, insbesondere u.U. dann, wenn das Landesarbeitsgericht einen Modellprozeß entschieden hat.«

Normenkette:

ArbGG (1953) § 69 Abs. 3 § 72 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand: