BAG - Urteil vom 06.10.1955
2 AZR 3/54
Normen:
ZPO § 256 ;
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu § 256 ZPO
AuR 1956, 61
BAGE 2, 142
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 20.10.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 138/53

Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsschutzinteresse bei Klärung einer Vorfrage für ein künftiges Beschlußverfahren

BAG, Urteil vom 06.10.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 3/54

DRsp Nr. 2007/23071

Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsschutzinteresse bei Klärung einer Vorfrage für ein künftiges Beschlußverfahren

»1. Daß ein Rechtsverhältnis als Vorfrage für ein künftiges Beschlußverfahren von Bedeutung ist, rechtfertigt nicht das Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Feststellung dieses Rechtsverhältnisses im Urteilsverfahren. 2. Für die abstrakte Feststellung, daß ein bestimmter Vertrag ein Arbeitsvertrag sei, fehlt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis.«

Normenkette:

ZPO § 256 ;

Tatbestand: