BAG - Urteil vom 16.06.1955
2 AZR 502/54
Normen:
ZPO § 232 § 238 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 5 zu § 232 ZPO
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 26.10.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 422/54

Arbeitsgerichtsverfahren: Statthaftigkeit der Streitwertrevision bei irrtümlich als Zwischenurteil bezeichneten Entscheidung, Anwaltsverschulden und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BAG, Urteil vom 16.06.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 502/54

DRsp Nr. 2007/23104

Arbeitsgerichtsverfahren: Statthaftigkeit der Streitwertrevision bei irrtümlich als Zwischenurteil bezeichneten Entscheidung, Anwaltsverschulden und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

»1. Gegen eine irrtümlich als Zwischenurteil bezeichnete Entscheidung, die den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zurückweist, ist die Streitwertrevision statthaft. 2. Verschulden des Anwaltsassessors in der britischen Zone steht dem Verschulden des Rechtsanwalts gleich.«

Normenkette:

ZPO § 232 § 238 Abs. 2 ;

Hinweise:

Anmerkung: Pohle, AP Nr. 5 zu § 232 ZPO

Vorinstanz: LAG Hamm, vom 26.10.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 422/54
Fundstellen
AP Nr. 5 zu § 232 ZPO