LAG Hamm, vom 26.10.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 422/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Statthaftigkeit der Streitwertrevision bei irrtümlich als Zwischenurteil bezeichneten Entscheidung, Anwaltsverschulden und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
BAG, Urteil vom 16.06.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 502/54
DRsp Nr. 2007/23104
Arbeitsgerichtsverfahren: Statthaftigkeit der Streitwertrevision bei irrtümlich als Zwischenurteil bezeichneten Entscheidung, Anwaltsverschulden und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
»1. Gegen eine irrtümlich als Zwischenurteil bezeichnete Entscheidung, die den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zurückweist, ist die Streitwertrevision statthaft.2. Verschulden des Anwaltsassessors in der britischen Zone steht dem Verschulden des Rechtsanwalts gleich.«