BAG - Urteil vom 20.01.1955
2 AZR 298/54
Normen:
ArbGG (1953) § 72 Abs. 1 S. 3 § 74 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AP Nr. 10 zu § 74 ArbGG 1953
BAGE 1, 231
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 25.05.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 141/54

Arbeitsgerichtsverfahren: Verwerfung der Revision als unzulässig

BAG, Urteil vom 20.01.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 298/54

DRsp Nr. 2007/23141

Arbeitsgerichtsverfahren: Verwerfung der Revision als unzulässig

»Auch nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 74 Abs. 3 [ArbGG] kann eine Revision wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 72 Abs. 1 Satz 3 [ArbGG] durch Urteil als unzulässig verworfen werden (ebenso 1. Senat vom 9. September 1954 - 1 AZR 12/53 [AP Nr. 9 zu § 74 ArbGG]).«

Normenkette:

ArbGG (1953) § 72 Abs. 1 S. 3 § 74 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger war in der Schuhfabrik der Beklagten seit Jahren beschäftigt und wurde im November 1953 mit 12 anderen Arbeitern gekündigt, da der Absatz der Schuhfabrik außerordentlich zurückgegangen war und infolge Änderung der Mode auch die von dem Kläger bisher ausgeführten Arbeiten fortgefallen waren. Seine Kündigungsschutzklage wurde durch das angefochtene Urteil abgewiesen, da die Kündigung durch die Verhältnisse des Betriebs bedingt sei. Mit der Revision verlangte der Kläger wiederum die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, während die Beklagte Verwerfung oder Zurückweisung der Revision verlangte.

Entscheidungsgründe: