BAG - Beschluss vom 17.05.1955
2 AZR 130/55
Normen:
ZPO § 233 ;
Fundstellen:
AP Nr. 7 zu § 233 ZPO
BAGE 2, 17
NJW 1955, 1006
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, - Vorinstanzaktenzeichen II LA 543/54

Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach abgelehntem Prozeßkostenhilfeantrag

BAG, Beschluss vom 17.05.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 130/55

DRsp Nr. 2007/23115

Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach abgelehntem Prozeßkostenhilfeantrag

»Die das Armenrecht für die Rechtsmittelinstanz nachsuchende Partei hat auch dann noch Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn das Armenrechtsgesuch erst am letzten Tage der Rechtsmittelfrist bei Gericht eingeht (im Anschluß an die neue Rechtsprechung des BGH - NJW 1955, 345).«

Normenkette:

ZPO § 233 ;

Gründe: