LAG Frankfurt/Main, - Vorinstanzaktenzeichen II LA 543/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach abgelehntem Prozeßkostenhilfeantrag
BAG, Beschluss vom 17.05.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 130/55
DRsp Nr. 2007/23115
Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach abgelehntem Prozeßkostenhilfeantrag
»Die das Armenrecht für die Rechtsmittelinstanz nachsuchende Partei hat auch dann noch Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn das Armenrechtsgesuch erst am letzten Tage der Rechtsmittelfrist bei Gericht eingeht (im Anschluß an die neue Rechtsprechung des BGH - NJW 1955, 345).«