BAG - Urteil vom 27.10.1955
2 AZR 431/54
Normen:
ZPO § 183 § 538 § 540 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 183 ZPO
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 02.08.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 LA 293/54

Arbeitsgerichtsverfahren: Wirksamkeit der Zustellung an ein nach unbestrittenem Sachvortrag bestehendes Geschäfslokal, Zurückweisung von Sachvortrag als verspätet

BAG, Urteil vom 27.10.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 431/54

DRsp Nr. 2007/23057

Arbeitsgerichtsverfahren: Wirksamkeit der Zustellung an ein nach unbestrittenem Sachvortrag bestehendes Geschäfslokal, Zurückweisung von Sachvortrag als verspätet

»1. Unterläßt ein Beklagter die Rüge, daß sein vom Kläger bezeichnetes Geschäftslokal gar nicht bestehe, so hat das nicht die Folge, daß die Zustellung eines Versäumnisurteils, die an dieses angebliche Geschäftslokal erfolgt, wirksam ist. 2. Die Pflicht des Berufungsgerichts zur Zurückverweisung nach § 538 ZPO gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren; allerdings legt der Beschleunigungsgrundsatz die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 540 ZPO nahe.«

Normenkette:

ZPO § 183 § 538 § 540 ;

Hinweise:

Anmerkung: Pohle, AP Nr. 1 zu § 183 ZPO

Vorinstanz: LAG Berlin, vom 02.08.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 LA 293/54
Fundstellen
AP Nr. 1 zu § 183 ZPO