BAG - Urteil vom 11.08.1976
5 AZR 422/75
Normen:
LFZG § 3 Abs. 1 S. 1 § 5 Nr. 1 ; ZPO § 286 § 292 ;
Fundstellen:
BAGE 28, 144
AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG
AR-Blattei ES 1000 Nr. 146
BB 1976, 1663
DB 1977, 119
EzA § 3 LohnFG Nr. 3
JZ 1977, 186
MDR 1977, 260
NJW 1977, 350
SAE 1977, 132
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 21.05.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 362/75

Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

BAG, Urteil vom 11.08.1976 - Aktenzeichen 5 AZR 422/75

DRsp Nr. 2007/24842

Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

»1. Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeiters (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG) begründet für die Tatsache der Erkrankung keine gesetzliche Vermutung i.S. von § 292 ZPO. Der Arbeitgeber kann im Rechtsstreit Umstände darlegen und beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an der behaupteten Erkrankung Anlaß geben. Dann ist eine erschöpfende und in sich widerspruchsfreie Würdigung aller für und gegen die Erkrankung sprechender Umstände im Rahmen des § 286 ZPO erforderlich. 2. Der Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung wird dadurch beeinträchtigt, daß der Arzt diese Bescheinigung ohne vorausgegangene Untersuchung ausstellt.«

Normenkette:

LFZG § 3 Abs. 1 S. 1 § 5 Nr. 1 ; ZPO § 286 § 292 ;

Hinweise:

Anmerkungen: Brecht, AP Nr. 2 zu § 3 ; Sieg, SAE 1977, 135