BAG - Urteil vom 18.07.1989
8 AZR 6/88
Normen:
BAT § 47 ; BUrlG §§ 11, 13 ;
Fundstellen:
ZTR 1991, 485
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, ArbG Hannover, vom 10.11.1987vom 20.05.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 1039/87 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 419/86

Arbeitsverhältnis: Aufeinanderfolgen von Arbeitsverträgen - neues Arbeitsverhältnis

BAG, Urteil vom 18.07.1989 - Aktenzeichen 8 AZR 6/88

DRsp Nr. 2001/5241

Arbeitsverhältnis: Aufeinanderfolgen von Arbeitsverträgen - neues Arbeitsverhältnis

Die Entscheidung darüber, ob bei Aufeinanderfolgen von Arbeitsverträgen ein neues Arbeitsverhältnis unter Beendigung des vorangehenden oder eine inhaltliche Änderung des Arbeitsverhältnisses vorliegt, hängt maßgeblich von den Erklärungen der Arbeitsvertragsparteien ab (vgl. BAG AP Nr. 11 zu § 47 BAT).

Normenkette:

BAT § 47 ; BUrlG §§ 11, 13 ;

Tatbestand

Der Kläger war bei der Beklagten aufgrund Arbeitsvertrags vom 27./28. August 1982 seit 1. September 1982 in der Medizinischen Hochschule H im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Urologie befristet bis zum 30. September 1986 eingestellt.

Auf das Arbeitsverhältnis war kraft Vereinbarung der Bundes- Angestelltentarifvertrag anzuwenden.

Nachdem der Kläger die Gebietsarztanerkennung als Arzt für Urologie erlangt hatte, vereinbarten die Parteien am 18. März 1986 einen weiteren Arbeitsvertrag. Danach war der Kläger ab 1. April 1986 auf unbestimmte Zeit eingestellt und als Arzt für Urologie beschäftigt. Auch auf diesen Vertrag ist vereinbarungsgemäß der BAT anzuwenden.