LAG Saarland - Urteil vom 08.03.1995
1 Sa 229/94
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 1996, 122
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken - 5c (1) Ca 325/93 - 15.09.94,

Arbeitsverhältnis: Befristung - Arbeitsverträge von Bundestrainern - Verschleißtatbestand im Spitzensport

LAG Saarland, Urteil vom 08.03.1995 - Aktenzeichen 1 Sa 229/94

DRsp Nr. 2001/5681

Arbeitsverhältnis: Befristung - Arbeitsverträge von Bundestrainern - Verschleißtatbestand im Spitzensport

1. Nach dem Kontext der Vergütungsordnung für Bundestrainer i.d.F. vom 1.7.1990 bezieht sich die Verpflichtung, erneut einen Vertrag anzubieten, auf die Vertragsart, die bisher bestanden hat und allein in dem Regelungsgefüge angesprochen ist, nämlich auf befristete Verträge. 2. Der Anspruch eines Bundestrainers auf befristete weitere Einstellung besteht demzufolge bereits aufgrund vertraglicher Regelung, so daß es einer Konstruktion zur "überschießenden Wirkung eines Verschleißtatbestandes" nicht bedarf.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Saarbrücken - 5c (1) Ca 325/93 - 15.09.94,
Fundstellen
NZA-RR 1996, 122