Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen über den 29. Januar 1988 hinaus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
Die im Jahre 1944 geborene Klägerin ist Hauswirtschaftsmeisterin. Sie war seit dem 30. Januar 1985 bis zum 29. Januar 1988 als Ausbilderin für das Fach Hauswirtschaft im Rahmen des "Benachteiligtenprogramms des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft" bei der beklagten Stadt aufgrund von drei befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Beide Parteien sind tarifgebunden.
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