LAG Berlin - Urteil vom 12.12.1995
12 Sa 99/95
Normen:
BGB § 610 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 23.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 7948/95

Arbeitsverhältnis: Befristung - Fluktuation im Lehrkörper

LAG Berlin, Urteil vom 12.12.1995 - Aktenzeichen 12 Sa 99/95

DRsp Nr. 2001/14255

Arbeitsverhältnis: Befristung - Fluktuation im Lehrkörper

Zur Frage, ob die Befristung der Arbeitsverhältnisse mit aus den USA angeworbenen amerikanischen Lehrern mit dem Bedürfnis nach Fluktuation gerechtfertigt werden kann, wenn 50 % der ursprünglich befristet beschäftigten Lehrer in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden.

Normenkette:

BGB § 610 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch Fristablauf mit dem 31. Juli 1995 geendet hat oder unbefristet fortbesteht. Dabei geht der Streit insbesondere darum, ob die Befristung des am 30. Juni 1993 abgeschlossenen Arbeitsvertrages auf den 31. Juli 1995 wirksam war und ob die Parteien am 16. November 1993 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen haben. Diesem Streit liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: