LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.06.1995
11 Sa 2058/94
Normen:
BGB § 622 Abs. 1 ; KO § 22 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 24.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 4643/94

Arbeitsverhältnis: Befristung -Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Befristung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.06.1995 - Aktenzeichen 11 Sa 2058/94

DRsp Nr. 2000/2012

Arbeitsverhältnis: Befristung -Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Befristung

1. Ein auf die Dauer von drei Jahren befristetes Arbeitsverhältnis ist grundsätlich während seines befristeten Bestandes nicht fristgemäß kündbar 2. Der damit einzelvertraglich gesicherte Bestand des Arbeitsverhältnisses steht aber unter dem Vorbehalt der Kündbarkeit durch den Konkursverwalter mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 22 Abs. 1 Satz 2 KO). 3. Bei dieser Regelung handelt es sich um zwingendes Gesetzesrecht, mit dem im Interesse des Gesamtzweckes des Konkursverfahrens in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise insofern in bestehende Arbeitsverhältnisse eingegriffen wird, als es - falls diese eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist vorsehen - zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist auf die Dauer der jeweils in Betracht kommenden gesetzlichen Kündigungsfrist kommt.

Normenkette:

BGB § 622 Abs. 1 ; KO § 22 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Endzeitpunkt eines Arbeitsverhältnisses.