LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.06.1974 - 11 (12) Sa 1038/73,
Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber
BAG, Urteil vom 06.12.1976 - Aktenzeichen 2 AZR 470/75
DRsp Nr. 2007/24816
Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1KSchG bei mehreren Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber
»Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1KSchG sind die Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht. Dabei kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an. Ob auch die Zeit der Unterbrechung anzurechnen ist, bleibt offen.«