BAG - Urteil vom 13.01.1955
2 AZR 27/54
Normen:
TO A § 3 Abs. 2 S. 1, Anlage I ;
Fundstellen:
AP Nr. 4 zu § 3 TOA
BAGE 1, 254
Vorinstanzen:
LAG Schleswig-Holstein, vom 25.11.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 272/53

Arbeitsverhältnis: Eingruppierung

BAG, Urteil vom 13.01.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 27/54

DRsp Nr. 2007/23146

Arbeitsverhältnis: Eingruppierung

»1. Die erste Möglichkeit der Vergütungsgruppe VIa TO A enthält keine Ermessensvorstellungen, sondern ausschließlich justiziable Begriffe. 2. Das gleiche gilt von den 3 Möglichkeiten des ersten Falles der Vergütungsgruppe Va TO A. Dahingestellt bleibt lediglich, ob das beispielhaft genannte Merkmal "künstlerische Begabung" Ermessensvorstellungen enthält. 3. Die erste Möglichkeit des ersten Falles der Vergütungsgruppe Va TO A hebt sich von der Vergütungsgruppe VIa TO A nicht durch Mengen-, sondern durch Güteleistungen heraus. Ebenso stellt die dritte Möglichkeit des ersten Falles der Vergütungsgruppe Va TO A auf Güteleistungen ab, die im übrigen naturgemäß diejenigen der Vergütungsgruppe VIa TO A übersteigen müssen.«

Normenkette:

TO A § 3 Abs. 2 S. 1, Anlage I ;

Tatbestand:

Der Kläger hat im Juli 1941 eine Prüfung als Ingenieur abgelegt. Mit Ausnahme seiner etwa vom September 1941 bis August 1945 dauernden Kriegsdienstzeit war er stets als Tiefbauingenieur beschäftigt.

Vom 15. August 1946 bis 28. Februar 1953 war er bei dem beklagten Landkreis als Bauingenieur angestellt und wurde nach der Vergütungsgruppe VI a TO.A besoldet.