BAG - Urteil vom 13.01.1955
2 AZR 47/53
Normen:
TO A § 3, Anlage I ;
Fundstellen:
AP Nr. 5 zu § 3 TOA
BAGE 1, 247
Vorinstanzen:
LAG Schleswig-Holstein, vom 14.10.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 223/53

Arbeitsverhältnis: Eingruppierung

BAG, Urteil vom 13.01.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 47/53

DRsp Nr. 2007/23147

Arbeitsverhältnis: Eingruppierung

»1. Die Tätigkeitsmerkmale der Gruppe III TO A treffen nicht lediglich die Tätigkeit der Anfänger in einem akademischen Beruf, vielmehr vor allem auch die normale Tätigkeit des durchschnittlichen Akademikers schlechthin. 2. Die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe II TO A enthalten auch nicht teilweise Ermessensvorstellungen, sondern ausschließlich justiziable Rechtsbegriffe. Die Tätigkeit nach der Vergütungsgruppe II muß sich aus der der Gruppe III durch besonders verantwortliche Tätigkeit herausheben, wobei zu beachten ist, daß bereits die normale Tätigkeit mit akademischer Vorbildung eine sehr große Verantwortung mit sich bringt. Bei der Beurteilung, ob eine besondere Verantwortung vorliegt, wird es im wesentlichen auf die Ansichten der beteiligten Berufskreise ankommen.«

Normenkette:

TO A § 3, Anlage I ;

Tatbestand:

Der Kläger ist seit 1946 beim Gesundheitsamt des beklagten Kreises als Arzt unter einem Amtsarzt angestellt und wird nach der Besoldungsgruppe III TO.A besoldet. Er bewertet seine Tätigkeit als eine solche nach Gruppe II und verlangt vom beklagten Kreis die Zahlung von 3.659,40 DM als tarifliches Mehrgehalt für die Zeit vom 01. Januar 1950 bis 31. Dezember 1952.

Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben ihm diesen Betrag zugesprochen.