BAG - Urteil vom 11.06.1975
5 AZR 206/74
Normen:
BGB § 611 ; TVG § 3 ;
Fundstellen:
AuR 1975, 247
EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 1
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 29.01.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 482/73

Arbeitsverhältnis: Inbezugnahme einer tarifvertraglichen Regelung - Arbeitsentgelt: Anspruch auf Sonderleistung bei jahrelanger vorbehaltloser Gewährung

BAG, Urteil vom 11.06.1975 - Aktenzeichen 5 AZR 206/74

DRsp Nr. 2007/24701

Arbeitsverhältnis: Inbezugnahme einer tarifvertraglichen Regelung - Arbeitsentgelt: Anspruch auf Sonderleistung bei jahrelanger vorbehaltloser Gewährung

1. Ein Arbeitsvertrag kann ausdrücklich oder stillschweigend auf einen Tarifvertrag Bezug nehmen. Von einer stillschweigenden Übernahme tarifvertraglicher Regelungen ist auszugehen, wenn die Parteien jahrelang die für den Betrieb einschlägigen Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis angewendet haben. 2. Ist nach einem Tarifvertrag zusätzliches Urlaubsgeld nur an Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft zu zahlen, schuldet der Arbeitgeber gleichwohl auch dem nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer diese Sonderleistung, wenn er sie jahrelang ohne Vorbehalt gezahlt hat.

Normenkette:

BGB § 611 ; TVG § 3 ;
Vorinstanz: LAG Düsseldorf, vom 29.01.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 482/73
Fundstellen
AuR 1975, 247