LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.06.1974 - 7 Sa 48/74, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Arbeitsverhältnis: Keine Umdeutung einer gegen das MuSchG verstoßenden Kündigung
BAG, Urteil vom 14.10.1975 - Aktenzeichen 2 AZR 365/74
DRsp Nr. 2007/24644
Arbeitsverhältnis: Keine Umdeutung einer gegen das MuSchG verstoßenden Kündigung
»Eine fristgemäße Kündigung, die wegen Verletzung des Kündigungsverbots des § 9MuSchG nichtig ist, kann grundsätzlich nicht in eine Anfechtung wegen Irrtums gem. § 119BGB oder Täuschung gem. § 123BGB umgedeutet werden.«