ArbG Kiel, vom 24.08.1973 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 524/73
II. LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.03.1974 - (1) 4 Sa 324/73,
Arbeitsverhältnis: Vereinbarung über Kündigungsberechtigung, Verhinderung des Arbeitgebers, Zurechnung des Wissens des Prokuristen
BAG, Urteil vom 09.10.1975 - Aktenzeichen 2 AZR 332/74
DRsp Nr. 2007/24645
Arbeitsverhältnis: Vereinbarung über Kündigungsberechtigung, Verhinderung des Arbeitgebers, Zurechnung des Wissens des Prokuristen
»1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers kann durch Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer ausschließlich dem Arbeitgeber selbst vorbehalten werden. Der Arbeitgeber ist dann im Regelfalle allein Kündigungsberechtigter im Sinne des § 626 Abs. 2BGB.2. Haben bei einer solchen Vertragsgestaltung die Parteien den Fall der Verhinderung des Arbeitgebers nicht bedacht, so ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu ermitteln, ob diese Beschränkung der Kündigungsbefugnis auch dann fortwirkt, wenn der Arbeitgeber nicht nur ganz kurzfristig daran gehindert ist, das Kündigungsrecht auszuüben.3. Die Vertragsergänzung führt dazu, daß der Arbeitgeber sich während einer solchen Verhinderung die Kenntnis eines allgemein zur außerordentlichen Kündigung berechtigten Vertreters jedenfalls dann zurechnen lassen muß, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien kein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis besteht und der Arbeitgeber einem Mitarbeiter Prokura nach § 49HGB erteilt hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.