BAG - Urteil vom 27.10.1955
2 AZR 47/54
Normen:
BDO § 64 ; RegelungsG (G131) § 52 ;
Fundstellen:
AP Nr. 7 zu § 52 RegelungsG
BAGE 2, 200
NJW 1956, 320
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 09.01.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 LA 632/53
ArbG Berlin Urteil - 19 Arb 697/53 - 24.09.1953,

Arbeitsverhältnis: Verlust der Rechte nach dem Regelungsgesetz, Anwendbarkeit der BDO

BAG, Urteil vom 27.10.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 47/54

DRsp Nr. 2007/23059

Arbeitsverhältnis: Verlust der Rechte nach dem Regelungsgesetz, Anwendbarkeit der BDO

»1. a) Bei den unter die Vorschriften des Regelungsgesetzes fallenden, einem Beamten zur Wiederverwendung entsprechenden Angestellten und Arbeitern ist anzunehmen, daß zu ihren Pflichten gleichfalls das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und das Eintreten für ihr Bestehen gehört. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann daher wie bei einem Beamten zur Wiederverwendung zur Aberkennung der Rechte aus dem Regelungsgesetz führen. b) Ein weiterer Grund für die Aberkennung der Rechte kann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer seine bei den Bindungen nach dem Regelungsgesetz bestehende Treuepflicht verletzt, in dem er sich schuldhaft aus dem Bereich, in dem das Dienstverhältnis von früher bestand und in dem seine hierauf zurückgehenden Bindungen liegen, löst. 2. Der Entzug der Rechte aus dem Regelungsgesetz ist nur gerechtfertigt, wenn Handlungen, die einen Grund für eine Aberkennung der Rechte bilden können, schon im Zeitpunkte ihrer Vornahme vorwerflich waren.