BAG - Urteil vom 18.10.1976
3 AZR 576/75
Normen:
KSchG § 1 ;
Fundstellen:
AG 1977, 115
AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung
BB 1977, 246
DB 1977, 404
EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 5
NJW 1977, 647
Vorinstanzen:
LAG Rheinland-Pfalz, vom 20.06.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 7/75

Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung im Konzern

BAG, Urteil vom 18.10.1976 - Aktenzeichen 3 AZR 576/75

DRsp Nr. 2007/24828

Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung im Konzern

»1. Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn bei einer Organisationsveränderung innerhalb eines Konzerns die Konzerntochter einem Arbeitnehmer kündigen muß und die Konzernmutter bereit ist, den Arbeitnehmer zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen. 2. Es bleibt unentschieden, ob in einem solchen Fall die abgebende oder die übernehmende Konzerngesellschaft oder der Konzern für die Unterbringung des freigesetzten Arbeitnehmers sorgen müssen, so daß eine betriebsbedingte Kündigung nur dann gerechtfertigt ist, wenn sonstige Unterbringungsmöglichkeiten im Konzern nicht bestehen.«

Normenkette:

KSchG § 1 ;

Hinweise:

Anmerkungen: Herschel, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 5; Wiedemann/Strohn, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung