BAG - Urteil vom 30.05.1969
5 AZR 256/68
Normen:
AVAVG § 35, § 43, § 210, § 211, § 217 Nr. 3; BGB § 134, § 276 (Verschulden bei Vertragsverhandlungen); ZPO § 286 ;
Fundstellen:
AP Nr. 4 zu § 35 AVAVG
ARST 1969, 178
AuR 1970, 122
BAGE 22, 22
BB 1969, 999
DB 1969, 1611
JR 1971, 100
MDR 1969, 876
NJW 1969, 2111
RdA 1969, 286
RdA 1969, 311
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 10.04.1968 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 55/68

Arbeitsvertrag: Vermittlung des Arbeitnehmers durch ausländische Agentur - Verschulden bei Vertragsschluss - Unwirksamkeit

BAG, Urteil vom 30.05.1969 - Aktenzeichen 5 AZR 256/68

DRsp Nr. 2000/10265

Arbeitsvertrag: Vermittlung des Arbeitnehmers durch ausländische Agentur - Verschulden bei Vertragsschluss - Unwirksamkeit

»1. Ein Arbeitsvertrag ist nicht schon deshalb nichtig (§ 134 BGB, § 35 AVAVG), weil er durch Vermittlung einer ausländischen Agentur zustande gekommen ist. 2. Besitzt ein ausländischer Arbeitnehmer noch nicht die nach § 43 AVAVG erforderliche Beschäftigungsgenehmigung, so ist ein mit einem inländischen Arbeitgeber abgeschlossener Arbeitsvertrag deshalb nicht von vornherein nichtig, sondern nur schwebend unwirksam, wenn und solange mit der Erteilung der Arbeitserlaubnis vor Arbeitsbeginn noch gerechnet werden kann. 3. Zum Verschulden bei Vertragsverhandlungen, wenn der Arbeitgeber entgegen dem Wunsch des Arbeitnehmers davon absieht, seinerseits die Arbeitserlaubnis zu beantragen.«

Normenkette:

AVAVG § 35, § 43, § 210, § 211, § 217 Nr. 3; BGB § 134, § 276 (Verschulden bei Vertragsverhandlungen); ZPO § 286 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Leiter der Kapelle "T.-Quintett". Er besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Beklagte ist Inhaber des Cafe Europa in B.

Die Parteien und die E.-M.-Establishment, Internationale Kapellen- und Artistenvermittlung, Vaduz, Liechtenstein, unterzeichneten einen schriftlichen Engagementvertrag, der das Datum des 3. November 1966 trägt.

In dem Vertrag heißt es u.a.

"Zwischen Herrn Heinz F., G., W. 39 (Kontrahent I)