Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. März 2016 -
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 462/16 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
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