Auf die Beschwerden der Kläger wird der Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. Dezember 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Kläger begehren von dem Beklagten in der Sache die Erstattung von Kosten für ein Widerspruchsverfahren.
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