LAG Köln - Urteil vom 15.08.2019
7 Sa 192/19
Normen:
KSchG § 1; KSchG § 4; KSchG § 9; KSchG § 10; KSchG § 23; ArbGG § 64; ZPO § 529;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3319/18

Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9, 10 KSchG wegen willkürlicher Erstattung einer Strafanzeige gegen eine Arbeitnehmerin wegen angeblich zweifelhafter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

LAG Köln, Urteil vom 15.08.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 192/19

DRsp Nr. 2020/9693

Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. §§ 9, 10 KSchG wegen willkürlicher Erstattung einer Strafanzeige gegen eine Arbeitnehmerin wegen angeblich zweifelhafter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die willkürliche Erstattung einer Strafanzeige gegen eine Arbeitnehmerin und die sie behandelnde Ärztin wegen einer angeblich zweifelhaften Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann einen arbeitnehmerseitigen Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG rechtfertigen.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2019 in Sachen10 Ca 3319/18 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1; KSchG § 4; KSchG § 9; KSchG § 10; KSchG § 23; ArbGG § 64; ZPO § 529;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um einen arbeitnehmerseitigen Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG sowie um Arbeitslohn bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum vom 01.04. bis zum 15.05.2018.