LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.09.1995
15 Sa Ga 1558/95
Normen:
HBUG (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz) § 1 ;
Fundstellen:
ARST 1996, 100
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 24.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ga 136/95

Aus- und Weiterbildung: rechtsmissbräuchliche Herbeiführung der Eilbedürftigkeit - mangelnder Verfügungsgrund

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.09.1995 - Aktenzeichen 15 Sa Ga 1558/95

DRsp Nr. 2001/14992

Aus- und Weiterbildung: rechtsmissbräuchliche Herbeiführung der Eilbedürftigkeit - mangelnder Verfügungsgrund

Bei einer auf Gestattung der Teilnahme an einer Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung nach dem HBUG gerichteten einstweiligen Verfügung ist der Verfügungsgrund grundsätzlich dann zu verneinen, wenn und soweit der Antragsteller entgegen den das Prozessrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben eine Eilbedürftigkeit erst durch Zuwarten herbeigeführt hat.

Normenkette:

HBUG (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz) § 1 ;
Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 24.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ga 136/95
Fundstellen
ARST 1996, 100