ArbG Kassel, vom 31.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 473/94
Aus- und Weiterbildung: Sprachkurs als Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.10.1995 - Aktenzeichen 15 Sa 20/95
DRsp Nr. 2001/14989
Aus- und Weiterbildung: Sprachkurs als Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung
1. Gem. § 1 Abs. 4 HBUG muss die - berufliche - Weiterbildung eine Komponente der politischen Bildung enthalten.2. Ein Sprachkurs ist keine Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung i.S. von § 1 Abs. 4 HBUG Hessen.