Ausgleichsbezüge nach § 11a SVG kein Arbeitsentgelt
BSG, Urteil vom 08.11.1989 - Aktenzeichen 1 RA 21/88
DRsp Nr. 1999/6888
Ausgleichsbezüge nach § 11aSVG kein Arbeitsentgelt
1. IS von § 14 SGB IV sind Ausgleichsbezüge nach § 11aSVG kein Arbeitsentgelt. Sie sind nicht bei der Beitragsberechnung für die Nachversicherung zugrunde zu legen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]