OLG Düsseldorf - Teilurteil vom 17.07.2019
14 U 107/15
Normen:
BGB § 705; BGB § 242; GG Art. 12 Abs. 1; BGB § 723 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 25.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 126/11

Auskunftsansprüche aus Anlass des Ausscheidens von Mitgliedern einer Freiberuflersozietät

OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 17.07.2019 - Aktenzeichen 14 U 107/15

DRsp Nr. 2020/10703

Auskunftsansprüche aus Anlass des Ausscheidens von Mitgliedern einer Freiberuflersozietät

Kommt es aus Anlass der Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät zu einer Kumulierung von Mandantenmitnahme und Beteiligung am Geschäftswert, so ist es sachgerecht, dass sich der Berechtigte auf seinen Abfindungsanspruch in vollem Umfang den Wert der mitgenommenen Mandate anrechnen lassen muss. Dass eine solche Anrechnung im Einzelfall zum Erlöschen des Abfindungsanspruchs führen kann, und der Wert der mitgenommenen Mandat genauso hoch ist, wie der Wert der Beteiligung am Geschäftswert oder diesen sogar übersteigt, begründet weder einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG), noch stellt dies eine unzulässige Kündigungsbeschränkung nach § 723 Abs. 3 BGB dar.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers zu 2) wird das am 25. September 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 13 O 126/11 - teilweise abgeändert und hinsichtlich des im Wege der Stufenklage geltend gemachten Auskunftsanspruchs des Klägers zu 2) wie folgt neu gefasst:

1) 2) 3) 4)