Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.12.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch um die Verpflichtung der Beklagten zur Auskunftserteilung über die Entwicklung von Überschussanteilen sowie die Zahlung von Differenzbeträgen nach erteilter Auskunft.
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