Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 15.08.2018, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Klägerin gegenüber den US-Stationierungsstreitkräften ein Auskunftsanspruch zusteht.
Die Klägerin ist seit dem 01.10.2007 bei den US-Stationierungsstreitkräften (US Army Europe), zuletzt als Verwaltungsangestellte in der R. Elementary School beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der
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