Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 03. Mai 2019 -
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
III.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Berechnung von tariflichem Urlaubsentgelt des Klägers.
Der Beklagte ist ein 2010 gegründeter Zweckverband, der als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge Abwässer von 100.000 Einwohnern entsorgt und 10 Kläranlagen unterhält.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|