BAG - Urteil vom 20.06.2017
3 AZR 227/16
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1; BetrAVG § 1 Abs. 3; BetrAVG § 3; BGB § 242; BGB § 305 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 3; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 3; BGB § 310 Abs. 4 S. 1 und S. 3; BGB § 313 Abs. 1; BGB § 313 Abs. 2; BGB § 313 Abs. 3; BGB § 779; BayLBG Art. 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LAG München, vom 21.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 556/15
ArbG München, vom 22.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 14690/13

Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenKeine Inhaltskontrolle bei Einzelfallumständen bei VertragsbedingungenUnangemessene Benachteiligung durch Verstoß gegen das Transparenzgebot und das BestimmtheitsgebotReichweite der gerichtlichen Inhaltskontrolle bei VertragsbedingungenInhaltskontrolle und zivilrechtliches Vertragsleitbild des gegenseitigen Nachgebens und VerständnissesUnangemessene Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers durch den ArbeitgeberSchuldrechtliches Äquivalenzprinzip als Teil der InhaltskontrolleTeilweise Parallelentscheidung zu BAG, 3 AZR 582/15 v. 15.11.2016

BAG, Urteil vom 20.06.2017 - Aktenzeichen 3 AZR 227/16

DRsp Nr. 2017/9822

Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen Keine Inhaltskontrolle bei Einzelfallumständen bei Vertragsbedingungen Unangemessene Benachteiligung durch Verstoß gegen das Transparenzgebot und das Bestimmtheitsgebot Reichweite der gerichtlichen Inhaltskontrolle bei Vertragsbedingungen Inhaltskontrolle und zivilrechtliches Vertragsleitbild des gegenseitigen Nachgebens und Verständnisses Unangemessene Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber Schuldrechtliches Äquivalenzprinzip als Teil der Inhaltskontrolle Teilweise Parallelentscheidung zu BAG, 3 AZR 582/15 v. 15.11.2016