Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.07.2018 - Az.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Zustimmung zu einer Eingruppierung.
Die antragstellende Beteiligte zu 1. (nachfolgend: Arbeitgeberin) betreibt ein Schauspielhaus in E. und ist Mitglied des Deutschen Bühnenvereins. Der Beteiligte zu 2. ist der bei ihr bestehende Betriebsrat (nachfolgend: Betriebsrat). Bei den Arbeitsverhältnissen mit der Arbeitgeberin kommen teils der zwischen dem Deutschen Bühnenverein und der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger sowie der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e.V. geschlossene Tarifvertrag Normalvertrag Bühne (im Folgenden NV Bühne), teils der (im Folgenden ) zur Anwendung.
1. 2. 3.
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