LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.08.2019
4 Sa 1084/18
Normen:
PflBG § 6; PflBG § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 25.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1936/18

Auslegungskriterien für normativen Teil eines Tarifvertrages

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.08.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 1084/18

DRsp Nr. 2019/15211

Auslegungskriterien für normativen Teil eines Tarifvertrages

1. "Pflegeschule" iSd. EG 15 der EntgO Teil B, Abschnitt XI, Ziffer 3 TVöD -K VKA ist nur eine staatliche, staatlich genehmigte oder staatlich anerkannte Pflegeschule iSd. §§ 6,9 PflBG bzw. der §§ 4,10 KrPflG, die zu einer staatlich anerkannten Berufsausbildung in der Pflege führt.2. Eine Weiterbildungsstätte für die Pflege in der Nephrologie, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt, fällt nicht unter das Tatbestandsmerkmal.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.10.2018 - 1 Ca 1936/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

PflBG § 6; PflBG § 9;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die ordnungsgemäße Eingruppierung des Klägers.

Der Kläger ist Krankenpfleger mit der Anerkennung als Krankenpfleger Nephrologie und seit 1976 bei der Beklagten, die ein Krankenhaus betreibt, beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft vertraglicher Abrede der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD -K VKA) Anwendung.

1. 2.