Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.10.2018 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die ordnungsgemäße Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist Krankenpfleger mit der Anerkennung als Krankenpfleger Nephrologie und seit 1976 bei der Beklagten, die ein Krankenhaus betreibt, beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft vertraglicher Abrede der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD -K VKA) Anwendung.
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