Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die vorläufige Verpflichtung der beklagten gesetzlichen Krankenversicherung der Beschwerdeführerin zur Bewilligung einer stationären Krankenbehandlung in einem auf umweltmedizinische Erkrankungen spezialisierten Krankenhaus im fachgerichtlichen Eilverfahren.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Annahmegründe nach §
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