BSG - Urteil vom 18.07.1989
10 RKg 27/88
Normen:
BKGG § 27 Abs. 2 Halbs. 1 Alt 2, § 11a Abs. 1, § 11a Abs. 2, § 11a Abs. 7;

Ausschluß der Berufung beim Rechtsstreit über den Anspruch auf den Zuschlag zum Kindergeld

BSG, Urteil vom 18.07.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 27/88

DRsp Nr. 1999/6980

Ausschluß der Berufung beim Rechtsstreit über den Anspruch auf den Zuschlag zum Kindergeld

1. Die Berufung ist bei einem Rechtsstreit, der nur den Anspruch auf den Zuschlag zum Kindergeld betrifft, auch dann ausgeschlossen, wenn der Antragsteller den Zuschlag für einen längeren Zeitraum als das im Zeitpunkt der Einlegung der Berufung bereits zurückliegende Leistungsjahr beansprucht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 27 Abs. 2 Halbs. 1 Alt 2, § 11a Abs. 1, § 11a Abs. 2, § 11a Abs. 7;