ArbG Frankfurt/Main, vom 23.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 906/95
Ausschlussfrist: tarifvertragliche Ausschlussfrist schließt nicht Geltendmachung bereits vor Fälligkeit aus
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.11.1995 - Aktenzeichen 7 Sa 1687/95
DRsp Nr. 2001/14984
Ausschlussfrist: tarifvertragliche Ausschlussfrist schließt nicht Geltendmachung bereits vor Fälligkeit aus
Wenn § 14 Nr. 1 RTV Gerüstbau-Gewerbe die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit vorschreibt, so ist hierdurch nicht eine fristwahrende Geltendmachung bereits vor Fälligkeit ausgeschlossen.