1. Auf die Berufung des Beklagten wird das 1. Teilurteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 16.10.2018 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Arbeitnehmerkündigung vom 16.04.2018.
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