LAG Köln - Urteil vom 17.01.2019
7 Sa 497/18
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 10.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4388/17

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lkw-Fahrers wegen des Verdachts illegalen Tabakschmuggels

LAG Köln, Urteil vom 17.01.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 497/18

DRsp Nr. 2020/7981

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lkw-Fahrers wegen des Verdachts illegalen Tabakschmuggels

Zu den Anforderungen an die außerordentliche Kündigung eines LKW-Fahrers wegen des Verdachts illegalen Tabakschmuggels.

Dass in einem von dem Arbeitnehmer gelenkten Sattelzug durch die Zollbehörden 300 kg unverzollter Tabak gefunden worden sind, begründet für sich genommen noch nicht den Verdacht des illegalen Tabakschmuggels des Fahrers, wenn dieser sich einlässt, dass er von der Tabakladung nichts gewusst habe und er bei dem regulären Ablauf bei seinem Arbeitgeber mit der Beladung des Fahrzeugs nichts zu tun hatte.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 10.07.2018 in Sachen 4 Ca 4388/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Verdachtskündigung.