Die Berufung der klägerischen Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 5. September 2019 -
Die Kosten des zweitinstanzlichen Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung und um Zahlung von Arbeitsvergütung.
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