BAG - 06.06.1989 (3 AZR 668/87) - DRsp Nr. 1992/5979
BAG, vom 06.06.1989 - Aktenzeichen 3 AZR 668/87
DRsp Nr. 1992/5979
Anrechnung anderer Leistungen auf die Betriebsrente (§ 5 Abs. 2BetrAVG):Möglichkeit und Umfang der Anrechnung von Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung im Falle der Kapitalisierung der Rente.
»Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung dürfen auf Betriebsrenten angerechnet werden, soweit sie dazu bestimmt sind, Verdienstminderungen zu ersetzen. Das gilt auch, wenn eine Verletztenrente aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % oder weniger gezahlt wird (ständ. Rechtspr. des Senats seit BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5BetrAVG [hier: VI (610) 169 a-c]).
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