BAG vom 14.02.1979
5 AZR 490/77
Normen:
ZPO § 256 ;
Fundstellen:
BB 1979, 1456

BAG - 14.02.1979 (5 AZR 490/77) - DRsp Nr. 1996/16141

BAG, vom 14.02.1979 - Aktenzeichen 5 AZR 490/77

DRsp Nr. 1996/16141

Auch betagte oder bedingte Rechtsgeschäfte können ein festzustellendes Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO darstellen. Eine Klage, mit der ein Arbeitsverhältnis nur unter der Voraussetzung festgestellt werden soll, daß zugleich über einzelne Arbeitsbedingungen im Sinne des Klägers entschieden wird, ist unzulässig.

Normenkette:

ZPO § 256 ;
Fundstellen
BB 1979, 1456