»Das LAG (LAG Hamm, DB 1988,2572) hat die durch Telebrief bei ihm eingegangene Berufungsbegründung deswegen als nicht formgerecht unterzeichneten Schriftsatz angesehen, weil die Fotokopie des Originals der Berufungsbegründung nicht von einer Fernkopieranlage des Prozeßbevollmächtigten der Bekl. an das Postamt am Sitz des LAG übermittelt worden ist, sondern von der Fernkopieranlage der Bekl.. ...
Den auf die jeweiligen Besonderheiten der benutzten Übertragungstechnik abstellenden Grundsätzen der Rechtspr. wird die Entscheidung des LAG nicht gerecht, wenn sie die Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes von einem privaten, nicht dem Unterzeichner des Schriftsatzes gehörenden Fernkopierer nicht ausreichen läßt, um der Formvorschrift des § 130 Nr. 6 ZPO zu genügen. ...
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