BAG - 25.04.1989 (1 ABR 88/87) - DRsp Nr. 1992/5987
BAG, vom 25.04.1989 - Aktenzeichen 1 ABR 88/87
DRsp Nr. 1992/5987
Zuständigkeitsprüfung für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem Mitarbeitervertretungsrecht und dem Arbeitgeber über Mitarbeitervertretungsrechte
»Für Streitigkeiten zwischen einer Mitarbeitervertretung nach dem kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Arbeitgeber über das Bestehen von Mitbestimmungsrechten ist die Gerichtsbarkeit der staatlichen Gerichte zumindest dann nicht gegeben, wenn über solche Streitigkeiten eine Schlichtungsstelle entscheidet, die den Mindestanforderungen an ein Gericht entspricht.«