BAG vom 28.02.1989
3 AZR 29/88
Normen:
BGB §§ 611 ff.;
Fundstellen:
AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG
BB 1989, 1348, 1557
BB 1989, 1557
DB 1989, 1679
DRsp VI(610)220f-g
EzA § 613a BGB Nr. 84
NZA 1989, 681
SAE 1990, 136
VersR 1989, 869

BAG - 28.02.1989 (3 AZR 29/88) - DRsp Nr. 1992/6010

BAG, vom 28.02.1989 - Aktenzeichen 3 AZR 29/88

DRsp Nr. 1992/6010

Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim Betriebsübergang (§ 613 a BGB): Auswirkungen der (Mit-)Übernahme einer Unterstützungskasse; (g) Insolvenzschutz bei späterem Konkurs des Erwerbers.

Normenkette:

BGB §§ 611 ff.;

(f) »Wird eine Unterstützungskasse aus Anlaß einer Betriebsübernahme von dem Betriebserwerber übernommen, so muß die Unterstützungskasse die Versorgungsansprüche der bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer weitererfüllen. Der Betriebsveräußerer bleibt verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Unterstützungskasse ihre Leistungen erbringen kann.