BAG - 31.08.1989 (2 AZR 13/89) - DRsp Nr. 1992/5950
BAG, vom 31.08.1989 - Aktenzeichen 2 AZR 13/89
DRsp Nr. 1992/5950
a. Erforderliche Differenzierung zwischen Anzeige- und Nachweispflicht gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 LohnFG;b. mögliche soziale Rechtfertigung der gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochenen Kündigung wegen Unterlassens der unverzüglichen Anzeige eingetretener Arbeitsunfähigkeit.