A.
Der Arbeitgeber ist ein Unternehmen der Automobilindustrie. Antragsteller des vorliegenden Verfahrens ist der für das Werk U gebildete Betriebsrat. Auf die Arbeitsverhältnisse der in diesem Werk beschäftigten Arbeitnehmer finden die Tarifverträge für die Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden Anwendung, darunter der Manteltarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten vom 28. Juni 1984 (im folgenden
Das Urlaubsabkommen enthält u.a. folgende Bestimmungen:
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