BAG - Urteil vom 06.02.1957
4 AZR 142/55
Normen:
TOA § 3 Abs. 2 S. 1, Anlage1 ;
Fundstellen:
BAGE 4, 17
AP Nr. 17 zu § 3 TOA
Vorinstanzen:
LAG Berlin - Urteil vom 16.02.1955 - 1 LA 821/51, vom - Vorinstanzaktenzeichen

BAG - Urteil vom 06.02.1957 (4 AZR 142/55) - DRsp Nr. 2007/24536

BAG, Urteil vom 06.02.1957 - Aktenzeichen 4 AZR 142/55

DRsp Nr. 2007/24536

»1. Sind für ein unter die TOA fallendes Arbeitsverhältnis die Tätigkeitsmerkmale in der Anlage 1 zur TOA nicht aufgeführt, so ist die Einstufung des Angestellten in die seiner Tätigkeit entsprechende Vergütungsgruppe im Wege der sinngemäßen Lückenausfüllung vorzunehmen. 2. Ein in der Anlage 1 zur TOA nicht genannter Erzieher kann nicht nach den für Verwaltungsangestellte im Büro- und sonstigen Innendienst geltenden Tätigkeitsmerkmalen eingestuft werden. Vielmehr ist die Einstufung danach vorzunehmen, wie im Tarifgefüge solche Tätigkeiten bewertet sind, die der von dem Erzieher ausgeübten Tätigkeit artverwandt und deshalb vergleichbar sind. 3. Läßt sich aus einem Vergleich mit den in der Anlage 1 zur TOA aufgeführten Tätigkeitsmerkmalen die richtige Vergütungsgruppe für eine dort nicht genannte Tätigkeit nicht eindeutig bestimmen, so können zur Lückenausfüllung auch Dienstordnungen jedenfalls dann herangezogen werden, wenn und soweit sie die Einordnung ähnlicher Sachverhalte in die Vergütungsgruppen der TOA regeln und das einzugruppierende Arbeitsverhältnis in ihren räumlichen Geltungsbereich fällt.«

Normenkette:

TOA § 3 Abs. 2 S. 1, Anlage1 ;

Hinweise:

Anmerkung: Neumann-Duesberg, AP Nr. 17 zu § 3 TOA

Vorinstanz: LAG Berlin - Urteil vom 16.02.1955 - 1 LA 821/51, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Fundstellen